7.7.2015-011b

Die Richtlinien für die Festzeltvermietung

Versicherungen Unsere Einrichtungen sind gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Für andere Schäden, die während der Mietdauer entstehen, haftet der Mieter. Die Mietdauer erstreckt sich vom Tag des Aufbaus bis zum Tag des Abbaus. Bitte beachten Sie dies beim Abschluss Ihrer Haftpflichtversicherung.
Rückgabe Alle Mietgegenstände sind in sauberem und trockenem Zustand zurückzugeben. Für nicht gemeldete Schäden sowie Verschmutzung kann der Mieter auch nachträglich belangt werden.
Annullierung Vertragsannullierungen, die nicht mindestens 100 Tage vor dem reservierten Datum eintreffen, werden mit einem Drittel des Mietwertes verrechnet.
Preise Die Preise verstehen sich rein netto, MwSt.-frei, ab Hungerbühl / Salmsach.
Montage Wir übernehmen den Auf- und Abbau der Mietzelte. Auf Wunsch können unsere Kunden den Montageleiter beim Auf- und Abbau unterstützen.
Schlechtwetter-Option Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Veranstaltung ein Zelt bei uns zu reservieren, für den Fall, dass es am Veranstaltungstag regnen wird. Bei schlechtem Wetter erfüllen und verrechnen wir unsere Leistung nach Angebot, bei schönem Wetter bezahlen Sie nur ein Drittel der Mietkosten als Reservationsgebühr.